Wohnungsabnahme durch Gemeinde
Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Für die Durchführung kann der Wohnungsexperte/ die Wohnungsexpertin der Gemeinde beigezogen werden. Die Aufgaben des Wohnungsexperten / der Wohnungsexpertin der Gemeinde richten sich nach § 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen. Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Entschädigung von CHF 100.00, je weitere angebrochene Viertelstunde CHF 25.00. verrechnet.
Wohnungsexpertin Gemeinde Hölstein:
Kathrin Stuck
Steinlerweg 11
4435 Niederdorf
079 815 95 51