Steuern und Gebühren

Bei Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz veranlagt und erhebt immer derjenige Kanton bzw. diejenige Gemeinde die Steu­ern, in dem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember des Steuer- bzw. Bemessungsjahres ihren Wohnsitz hat. Die Veranlagung für die Gemeinde Hölstein erfolgt über die Steuervewaltung des Kantons Basel-Landschaft.

Steuern und Gebühren 2024

Natürliche Personen 
Gemeindesteuer63.00 % der Staatsteuer
Feuerwehrpflichtersatzabgabe 
 0.5 % vom steuerbaren Einkommen 
Minimalbetrag  CHF 50.00
Maximalbetrag CHF 400.00 
alle 21- bis 45-Jährigen
Kirchensteuer 
christkath. Kirchensteuer  

0.7 % vom steuerbaren Einkommen
0.1 % vom steuerbaren Vermögen

Kinderabzug CHF 60.00 pro Kind vom Steuerbetrag
pauschal resp. anteilsmässig bei Sekundärpflichtigen 
 

röm.-kath. Kirchensteuer7.25 % der Staatssteuer
ev.-ref. Kirchensteuer

0.7 % vom steuerbaren Einkommen
0.07 % vom steuerbaren Vermögen

Kinderabzug CHF 75.00 pro Kind vom Steuerbetrag
max. 15 % der Staatssteuer

Kapitalabfindungen20 % der effektiven Kirchensteuer (nur bei christkath. und ev.-ref. Kirchensteuer)
Juristische Personen 
Gemeindesteuer55 % vom steuerbaren Ertrag
55 % vom steuerbaren Kapital
Inkasso 
Fälligkeit30. September
Vergütungszins0.8 % bis zur Fälligkeit 30. September
Verzugszins4.75 % für Ausstände ab 1. Oktober

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