Nachtparken

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Als Neuzuzüger machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in unserer Gemeinde das regelmässige Parkieren eines Motorfahrzeuges über Nacht auf öffentlichem Grund und Boden, ohne Bewilligung nicht gestattet ist.

Wer über keinen Privatparkplatz verfügt wird gebeten, gegen eine Gebühr von CHF 50.00 pro Monat, eine entsprechende Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung einzuholen.

Die Nachtparkkarte bewilligt das regelmässige Parkieren von 19.00 – 07.00 Uhr auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde (Kirchmatt & Rübmatt).

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