Geburten

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes?

Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt in Arlesheim gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.

Weitere Informationen zur Anzeige der Geburt finden Sie auf der Homepage des Kantons Baselland .

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.