Finanzen
Budget
Der Gemeinderat stellt das Budget für das kommende Rechnungsjahr auf. Dieses ist von der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission zu begutachten und vor Jahresende der Einwohnergemeindeversammlung vorzulegen.
An derselben Versammlung ist auch der Steuerfuss der Gemeinde für das kommende Rechnungsjahr zu beschliessen.
Das Budget mit dem Antrag zum Steuerfuss ist zusammen mit den Erläuterungen des Gemeinderates und dem Bericht der Rechnungsprüfungskommission spätestens 10 Tage vor der Beratung den Stimmberechtigten zuzustellen oder für sie zur Abholung bereitzuhalten. Dies erfolgt in Hölstein mittels Bereitstellung auf der Gemeindeverwaltung und Aufschaltung auf der Website.
Rechnung
Die Gemeinden führen über den Haushalt und das Vermögen Rechnung. Nach Ablauf des Rechnungsjahres wird die Jahresrechnung der Gemeinde vom Finanzverwalter oder von der Finanzverwalterin so rasch wie möglich abgeschlossen. In der Folge wird sie vom Gemeinderat und der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission geprüft und mit allfälligen Bemerkungen versehen. Die Jahresrechnung wird jeweils der Juni - Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt.
Aufgaben- und Finanzplan
Die Einwohnergemeinde gibt sich jährlich einen Aufgaben- und Finanzplan. Der Aufgaben- und Finanzplan wird vom Gemeinderat erstellt und beschreibt einerseits die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindeaufgaben mit ihren Auswirkungen auf den Finanzbedarf für die nächsten 5 Jahre, und andererseits zeigt er die Massnahmen zur Beibehaltung oder Erreichung eines auf die Dauer ausgeglichenen Finanzhaushalts auf. Er ist zusammen mit dem Budget der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.