Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde hat gemäss kantonalem Gemeindegesetz folgende Aufgaben:
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht
- Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
- Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen.
- Sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke zur Verfügung.
- Sie gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
- Sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.
Einbürgerungsreglement
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Adressliste Bürgerrat Hölstein
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