Abmeldung / Wegzug
Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via
eUmzug
zu melden.
Unterlässt eine Person die fristgerechte Abmeldung, nimmt die Gemeindeverwaltung diese von Amtes wegen sowie durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung auferlegt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwands (§ 6 ARG).
Für Ihre Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass / Identitätskarte oder Ausländerausweis
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Sie können sich bequem rund um die Uhr unter folgendem Link online ummelden (nur in der Schweiz): www.eumzug.swiss.ch
Abmeldung ins Ausland
Wegzüge ins Ausland sind frühstens 8 Wochen und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug persönlich zu melden. Bei Abmeldung müssen Sie zwingend mit der Steuerverwaltung in Kontakt treten und die Steuerangelegenheiten regeln. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, welche Sie für die Abmeldung der Krankenkasse, Pensionskasse etc. vorlegen können.
Für Ihre Abmeldung ins Ausland benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass / Identitätskarte oder Ausländerausweis
- Exakte Wohnadresse im Ausland
- Zustelladresse in der Schweiz
Unsere Einwohnerdienste beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.