Öl- und Gasfeuerungskontrolle
Öl- und Gasfeuerungskontrolle
19. Aug. 2024
In der Heizperiode 2024/25 werden die folgenden Liegenschaften durch den amtlichen Feuerungskon trolleur überprüft:
- alle Gebäude nördlich der Bennwilerstrasse
(Wohnquartiere Bireten, Unterdorf, Tiefenmatt, Finelen und Buechring – jedoch ohne die Gebäude westlich der Hauptstrasse Steinenweg bis Fürhalde)
Die Liegenschaftsbesitzer werden rechtzeitig über den genauen Kontrolltermin durch das Kaminfegerunternehmen Benno Koller, Hölstein, informiert. Die Kontrollgebühr von CHF 70.00 (einstufige Anlage) wird direkt erhoben.
Mit dieser Kontrolle können auch private Service-Firmen beauftragt werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann ab sofort bis längstens 31. Oktober bei der Gemeindeverwaltung das vorgeschriebene Rapportformular abholen, wo auch gleichzeitig eine Gebühr von CHF 45.00 zu entrichten ist. Diese Gebühr ist geschuldet für die Administration und Datenaufbereitung für das Lufthygieneamt; bei der Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ist sie in der Kontrollgebühr von CHF 70.00 bereits enthalten. Zu den CHF 45.00 kommen die individuellen Kosten einer privaten Service-Firma hinzu. Eine solche private Kontrolle muss bis spätestens 31. Mai 2025 erfolgt und das Rapportformular beim amtlichen Feuerungskontrolleur wieder eingereicht sein.
- alle Gebäude nördlich der Bennwilerstrasse
(Wohnquartiere Bireten, Unterdorf, Tiefenmatt, Finelen und Buechring – jedoch ohne die Gebäude westlich der Hauptstrasse Steinenweg bis Fürhalde)
Die Liegenschaftsbesitzer werden rechtzeitig über den genauen Kontrolltermin durch das Kaminfegerunternehmen Benno Koller, Hölstein, informiert. Die Kontrollgebühr von CHF 70.00 (einstufige Anlage) wird direkt erhoben.
Mit dieser Kontrolle können auch private Service-Firmen beauftragt werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann ab sofort bis längstens 31. Oktober bei der Gemeindeverwaltung das vorgeschriebene Rapportformular abholen, wo auch gleichzeitig eine Gebühr von CHF 45.00 zu entrichten ist. Diese Gebühr ist geschuldet für die Administration und Datenaufbereitung für das Lufthygieneamt; bei der Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ist sie in der Kontrollgebühr von CHF 70.00 bereits enthalten. Zu den CHF 45.00 kommen die individuellen Kosten einer privaten Service-Firma hinzu. Eine solche private Kontrolle muss bis spätestens 31. Mai 2025 erfolgt und das Rapportformular beim amtlichen Feuerungskontrolleur wieder eingereicht sein.