Neue Benutzungsregelung für die Schulhausareale

Neue Benutzungsregelung für die Schulhausareale
22. Apr. 2025
Letzten November verabschiedete die Gemeindeversammlung das auf dieses Jahr gültige Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung. Dieses sieht vor, dass der Gemeinderat für die Benutzung der Spiel-, Sport- und Schulanlagen spezielle Regelungen inkl. Gebührenordnung erlässt. Ebenso kann der Gemeinderat für die Schulareale verschärfte Benutzungsordnungen bezüglich Rauchverbot erlassen. Der Gemeinderat hat daher unter Einbezug von Schulrat und Schulleitung die Benutzungsregelung überarbeitet. Mit dem Einzug des Frühlings werden die Schulareale vermehrt genutzt. Daher möchte der Gemeinderat an dieser Stelle auf wichtige Änderungen hinweisen.

Neu ist das Rauchen auf den Schularealen an den Schultagen von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr verboten. Auf den beiden Spielplätzen beim Schulhaus Rübmatt und Holde gilt – ebenso neu - ein generelles Rauchverbot. Die Konsumation von anderen Suchtmitteln ist grundsätzlich untersagt. Da es auf den Schularealen verschiedene Nutzerinnen und Nutzer gibt (z.B. die Vereine, Privatveranstaltungen etc.), beschränkt sich das Rauchverbot auf die Schultage und die Schulzeiten. Die entsprechende Beschilderung wurde in den vergangenen Tagen angebracht.

Mit dem neuen Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung besteht unter anderem weiter die Möglichkeit, Zuwiederhandlungen in Bezug auf die bestehende Problematik des Litterings auf den Schularealen zu ahnden. Der entsprechende Ordnungsbussenkatalog ist dem Anhang des Reglements zu entnehmen. Für Kontrollgänge hat der Gemeinderat die Sicherheitsfirma 24-Security beauftragt. In der Anfangsphase wird die Sicherheitsfirma lediglich auf die neuen Bestimmungen hinweisen. Für spätere Zuwiederhandlungen werden die entsprechenden Bussen ausgestellt. Der Gemeinderat bittet alle Nutzenden die Umsetzung der neuen Regelungen aktiv zu unterstützen.

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