Rodungen Waldareal
Definitive Rodungen für die Entlassung der bestehenden Schutzbauten des Felseinschnitts «Bubenried» aus dem Waldareal
19. Aug. 2024
Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft stellt ein Gesuch, um innerhalb der Parzellen Nrn. 628 und 1023 in der Gemeinde Hölstein 1’883 m2 Wald definitiv roden zu können. Zweck der Rodung ist die Entlassung der bereits bestehenden Schutzbauten beim Felseinschnitt «Bubenried» aus dem rechtlichen Waldareal. Für die definitive Rodung wird Realersatz im Aufforstungspool in Bennwil geleistet.
Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 22. August 2024 bis am 22. September 2024, in der Gemeindeverwaltung Hölstein zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Rodung sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald und Wild beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach einzureichen.
Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 22. August 2024 bis am 22. September 2024, in der Gemeindeverwaltung Hölstein zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Rodung sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald und Wild beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach einzureichen.