Badewasser aus privaten Pools umweltgerecht entsorgen
Badewasser aus privaten Pools umweltgerecht entsorgen
02. Sept. 2024
Gegen Ende des Sommers und mit dem Wetterwechsel werden viele Pools wieder abgebaut und das Badewasser muss entsorgt werden. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden. Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. Die eingesetzten Produkte verlieren nach und nach ihre
Wirkung und werden unschädlicher für die Umwelt.
Um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten, muss Poolwasser chemisch behandelt werden. Chlorpräparate und Produkte gegen Algenwachstum sorgen für einen ungetrübten Badespass. Diese Substanzen sind für Gewässerlebewesen giftig und führen bereits in sehr tiefen Konzentrationen zu Umweltschäden. Insbesondere bei kleinen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) können diese Substanzen aufgrund der Hemmung der biologischen Aktivität auch die Reinigungsleistung der ARA reduzieren.
Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. So verlieren die Chemikalien langsam an Wirksamkeit und werden unschädlicher. Poolwasser mit einer Restkonzentration an chemischen Produkten muss langsam in die Schmutzwasserkanalisation gepumpt und auf eine ARA abgeleitet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Schacht in eine Schmutzwasserkanalisation führt. Sogenannte Sauberwasserschächte
führen direkt in den nächsten Bach und dürfen nicht für die Entsorgung von Poolwasser genutzt werden. Die Entleerung des Pools darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, sodass es nicht zu einer hydraulischen Überlastung der Kanalisationsleitung kommen kann.
Wenn kein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation zur Verfügung steht, kann das Poolwasser zwei Wochen nach der letzten Behandlung im Garten versickert werden. Wichtig dabei ist, dass der Poolinhalt an einer geeigneten Stelle langsam und breitflächig über die bewachsene Humusschicht versickert wird. Es darf kein Wasser auf das Nachbargrundstück fliessen.
Sofern das Poolwasser nicht mit Chemikalien behandelt worden ist, kann das Wasser am Ende der Bade-
saison bedenkenlos zur Bewässerung des Gartens genutzt werden.
Für Rückfragen:
Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Fachstelle Ressourcenwirtschaft und Bodenschutz, 061 552 61 12
Wirkung und werden unschädlicher für die Umwelt.
Um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten, muss Poolwasser chemisch behandelt werden. Chlorpräparate und Produkte gegen Algenwachstum sorgen für einen ungetrübten Badespass. Diese Substanzen sind für Gewässerlebewesen giftig und führen bereits in sehr tiefen Konzentrationen zu Umweltschäden. Insbesondere bei kleinen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) können diese Substanzen aufgrund der Hemmung der biologischen Aktivität auch die Reinigungsleistung der ARA reduzieren.
Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. So verlieren die Chemikalien langsam an Wirksamkeit und werden unschädlicher. Poolwasser mit einer Restkonzentration an chemischen Produkten muss langsam in die Schmutzwasserkanalisation gepumpt und auf eine ARA abgeleitet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Schacht in eine Schmutzwasserkanalisation führt. Sogenannte Sauberwasserschächte
führen direkt in den nächsten Bach und dürfen nicht für die Entsorgung von Poolwasser genutzt werden. Die Entleerung des Pools darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, sodass es nicht zu einer hydraulischen Überlastung der Kanalisationsleitung kommen kann.
Wenn kein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation zur Verfügung steht, kann das Poolwasser zwei Wochen nach der letzten Behandlung im Garten versickert werden. Wichtig dabei ist, dass der Poolinhalt an einer geeigneten Stelle langsam und breitflächig über die bewachsene Humusschicht versickert wird. Es darf kein Wasser auf das Nachbargrundstück fliessen.
Sofern das Poolwasser nicht mit Chemikalien behandelt worden ist, kann das Wasser am Ende der Bade-
saison bedenkenlos zur Bewässerung des Gartens genutzt werden.
Für Rückfragen:
Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Fachstelle Ressourcenwirtschaft und Bodenschutz, 061 552 61 12